Risse an Bauwerken – wie man sie verhindert
Trennende Bewegungsfugen im Außenbereich
Sämtliche Bauwerke, wie Gebäudeteile, Anbauten oder Flügelmauern, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten, aber im zusammengehörigen Gebäudekomplex errichtet werden, müssen in Form einer voneinander vollkommen trennenden Bewegungsfuge errichtet werden.
Dies gilt auch für Objekte mit geometrisch stark unterschiedlichen Formen, die gleichzeitig errichtet wurden (Garagenanbau, Windfang, Flügelmauern auf Terrassen, Gebäude mit unterschiedlichen Stockwerken) - also überall dort, wo unterschiedliche Lasten in den Boden eingeleitet werden und somit unterschiedliche Bodenpressungen entstehen.
Trennende Bewegungsfugen im Innenbereich
In Gebäudeinnenbereichen müssen grundsätzlich alle Gebäudeteile, die nicht starr miteinander verbunden sein dürfen, durch entsprechende Bewegungsfugen voneinander getrennt werden. Dies betrifft vor allem Fußbodenaufbauten, die meist in schwimmender Konstruktion ausgeführt sind (Schalldämmung). Risse in Estrich und Bodenbelag sowie Aufwölbungen können entstehen.
Bei Dachbodenausbauten in Leichtbauweise müssen Übergänge von der Wand zur Dachdecke (Dachstuhlbewegung) sowie alle Wandixen und Anschlüsse zu anderen Baustoffen elastisch ausgeführt werden. Fix eingebaute Baukörper wie z.B. Kachelöfen sind grundsätzlich auf der Rohdecke aufzulagern und müssen im Anschluss zum starren Mauerwerk zwecks thermischer Ausdehnung mit einer elastischen Fuge ausgeführt werden. Vorsicht! Niemals einen Kachelofen auf eine schwimmende Fußbodenkonstruktion aufsetzen!
Massivdecken über größere Spannweiten, die keinen weiteren Aufbau und so gesehen keine Einspannung erhalten, müssen entsprechend steif ausgeführt werden. Ansonsten bewirkt die übermäßige Durchbiegung am Deckenauflager außenseitig bzw. 1 bis 2 Ziegelscharen darunter Horizontalrisse. Dies betrifft vor allem die letzte Geschoßdecke bei Häusern mit Flachdach oder massive Garagendecken mit wenig Übermauerung.
Risse und ihre Behandlung
Risse entstehen immer dort, wo die Bruchfestigkeit eines Baustoffes bei einer bestimmten Beanspruchung überschritten wird. Wichtig ist zu wissen, durch welche Krafteinwirkung die Bruchfestigkeit des Baustoffes überschritten wird, d.h., ob der Riss durch Einwirkung äußerer oder innerer Kräfte entstanden ist. Die Einwirkung äußerer Kräfte wird allgemein als Lastbeanspruchung bezeichnet, die Einwirkung innerer Kräfte als Zwangsbeanspruchung. Dies führt auch zu Zwangsspannungen
Spannungen können weiters innerhalb eines Querschnittes entstehen und werden als Eigenspannungen bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen Last- und Zwangsbeanspruchung sowie zwischen Eigenspannungen ist wichtig, um Rissbildung und ihre Ursachen einteilen und beurteilen zu können.
Rissbildung durch Lageänderung
Durch Lageänderung kommt es zu Verschiebungen und Versetzungen von Bauteilen, ausgelöst durch Bodensenkungen und Erschütterungen des Baugrund; z.B. durch Verkehr, Wind, Sturm, Erdbeben oder Glockenschlag in Kirchtürmen usw.
Auch Konstruktionsfehler bewirken, dass sich die Lage von Gebäudeteilen zueinander verändert. Nicht ausgeführte Bewegungsfugen führen zum Schaden. Eine Rissbildung durchLageänderung beruhigt sich nur dann, wenn die Ursache für die Lageänderung beseitigt wird. Sonst wird sich die Konstruktion weiterhin dynamisch verhalten, also sich weiter verändern.
Meist sind unterschiedliche Absenkungen des Baugrundes für die Rissbildung verantwortlich, da dieser um ein Vielfaches verformungsfähiger ist als alle anderen Baustoffe der Tragekonstruktion. Man stelle sich vor, ein Haus schwimmt regelrecht im Boden. Bei überall gleichmäßiger Setzung des Baugrundes würde eine Rissbildung unter Umständen gar nicht auftreten.
In den meisten Fällen führt unterschiedliche Lageänderung zu Schäden. Typisch sind zum Beispiel Rissbildungen an den Anschlüssen von Gebäudeteilen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten errichtet wurden.
Gültige Normen sind einzuhalten, um Risse zu vermeiden
Um Risse am Bau zu vermeiden oder zumindest einzudämmen, müssen die Grundsätze der gültigen Normen und erprobter Bauweisen eingehalten werden.Jedes Objekt kann und muss Einflüssen von außen als auch von innen standhalten, wenn die Voraussetzungen zur Bewegungs- und Ausdehnungsmöglichkeit gewährleistet sind.
Man sollte daher immer schon im Planungsstadium gut ausgebildete Bauleute mit Baupraxis heranziehen.